2. Stufe erreicht

Es tut sich etwas in Sachen Vertragsverletzungsverfahren. Am 28. April 2016 hat die EU-Kommission eine begründete Stellungnahme (Art. 258 AEUV) an die Bundesregierung gesandt. Bis zum 28. Juni, also zwei Monate, hat die Regierung nun Zeit auf die Kritikpunkte einzugehen, bevor die EU-Kommission dann Klage vor dem EuGH erhebt.

Weshalb Deutschland bei einem Verfahren vor dem EuGH scheitern wird, ist in dem Buch „Die Vereinbarkeit der sogenannten Pkw-Maut mit dem Recht der Europäischen Union“ nachzulesen.

Anbei die entsprechende Mitteilung der Kommission zum Stand:

28/04/2016 Deutschland Mobilität und Verkehr Breach of EU law by German legislation on a user charge for passenger cars (PKW-Maut) Mit Gründen versehene Stellungnahme (Art. 258 AEUV)

Das Buch auf dem Weg nach Brüssel

Der Europapolitiker Martin Sonneborn (MdEP) hat am vergangenen Freitag das Buch über die Vereinbarkeit der sogenannten Pkw-Maut mit dem Recht der Europäischen Union entgegengenommen. Sonneborn ist Abgeordnerter der Partei DIE PARTEI im EU-Parlament und machte im Rahmen der Veranstaltung „Krawall und Satire“ in Würzburg halt. Damit ist das Buch nunmehr offiziell in Brüssel angekommen und kann bei den weiteren Schritten Beachtung finden.

Presseschau

Hier finden Sie eine Übersicht über Pressemeldungen und Berichterstattungen rund um das Buch:

Verklag mich doch! – Warum Dobrindts Pkw-Maut vor dem EuGH scheitern wird

– Würzburger Jurist nimmt deutsche Mautgesetze unter die Lupe –

Würzburg. – Inzwischen ist über ein halbes Jahr vergangen seit Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) die bayerische Idee der sogenannten Ausländermaut durch den Bundestag geschleust hat. Fast zeitgleich meldete sich die EU-Kommission aus Brüssel zu dem umstrittenen Projekt zu Wort und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Der Verkehrsminister legte die Einführung der Maut auf Eis, bis die Sache mit der Europäischen Union geklärt ist. Noch bis Mitte Februar hat die Bundesregierung Zeit, einzulenken bzw. Stellung zu den Vorwürfen der EU-Kommission zu beziehen.Doch nach einer Erklärung sieht es bisweilen nicht aus. Getreu dem Motto „Verklag mich doch!“ stellt Minister Dobrindt klar: „Diese Gesetze können gern vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden.“

Dabei gibt es nach den neusten Untersuchungen des Würzburger Juristen Sebastian Hartmann keinen Anlass für solch siegessicheres Auftreten. In seinem kürzlich im Ergon-Verlag erschienen Buch „Die Vereinbarkeit der sogenannten Pkw-Maut mit dem Recht der Europäischen Union“ legt Hartmann ausführlich dar, in welchen Punkten die Maut-Gesetze gegen Europarecht verstoßen. So seien insbesondere das Schlechterstellungsverbot, die Europäischen Grundfreiheiten sowie das Allgemeine Diskriminierungsverbot verletzt. Außerdem gäbe es neben europarechtlichen Problemen auch einige offensichtliche Regelungslücken sowie Konflikte mit nationalem Recht zu beheben. Das Verfahren vor dem EuGH dürfte also alles andere als ein Spaziergang werden, denn, so Hartmann, nicht zuletzt die Nichtbeachtung alternativer Maut-Modelle verdeutliche bereits, dass die Diskriminierung als Ziel bei der Gesetzgebung im Vordergrund stand.

Buch im Ergon-Verlag erschienen

Das Buch „Die Vereinbarkeit der sogenannten Pkw-Maut mit dem Recht der Europäischen Union“ ist im Ergon-Verlag erschienen und ab sofort im Handel erhältlich. Darin klärt der Autor Hartmann die wesentlichen Fragen der Europarechtskonformität der deutschen Ausgestaltung der Pkw-Maut. Herausgegeben von der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg bietet das Werk einen umfassenden Blick auf die rechtlichen Aspekte der Infrastrukturabgabe und zeigt Schwachstellen der verabschiedeten Gesetze auf.

Der deutsche Weg

Verkehrsminister Dobrindt erteilte dem Ansinnen von EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc eine europaweit einheitliche Maut einzuführen eine klare Absage. Während das im vergangenen Jahr verabschiedete Infrastrukturabgabengesetz noch seitens der EU-Kommission auf mögliche Verstöße mit dem EU-Recht geprüft wird, ist sich Dobrindt seiner Sache sicher und gibt an: „Diese Gesetze können gern vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden.