Es tut sich etwas in Sachen Vertragsverletzungsverfahren. Am 28. April 2016 hat die EU-Kommission eine begründete Stellungnahme (Art. 258 AEUV) an die Bundesregierung gesandt. Bis zum 28. Juni, also zwei Monate, hat die Regierung nun Zeit auf die Kritikpunkte einzugehen, bevor die EU-Kommission dann Klage vor dem EuGH erhebt.
Weshalb Deutschland bei einem Verfahren vor dem EuGH scheitern wird, ist in dem Buch „Die Vereinbarkeit der sogenannten Pkw-Maut mit dem Recht der Europäischen Union“ nachzulesen.
Anbei die entsprechende Mitteilung der Kommission zum Stand:
28/04/2016 | Deutschland | Mobilität und Verkehr | Breach of EU law by German legislation on a user charge for passenger cars (PKW-Maut) | Mit Gründen versehene Stellungnahme (Art. 258 AEUV) |