2. Stufe erreicht

Es tut sich etwas in Sachen Vertragsverletzungsverfahren. Am 28. April 2016 hat die EU-Kommission eine begründete Stellungnahme (Art. 258 AEUV) an die Bundesregierung gesandt. Bis zum 28. Juni, also zwei Monate, hat die Regierung nun Zeit auf die Kritikpunkte einzugehen, bevor die EU-Kommission dann Klage vor dem EuGH erhebt.

Weshalb Deutschland bei einem Verfahren vor dem EuGH scheitern wird, ist in dem Buch „Die Vereinbarkeit der sogenannten Pkw-Maut mit dem Recht der Europäischen Union“ nachzulesen.

Anbei die entsprechende Mitteilung der Kommission zum Stand:

28/04/2016 Deutschland Mobilität und Verkehr Breach of EU law by German legislation on a user charge for passenger cars (PKW-Maut) Mit Gründen versehene Stellungnahme (Art. 258 AEUV)

Verklag mich doch! – Warum Dobrindts Pkw-Maut vor dem EuGH scheitern wird

– Würzburger Jurist nimmt deutsche Mautgesetze unter die Lupe –

Würzburg. – Inzwischen ist über ein halbes Jahr vergangen seit Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) die bayerische Idee der sogenannten Ausländermaut durch den Bundestag geschleust hat. Fast zeitgleich meldete sich die EU-Kommission aus Brüssel zu dem umstrittenen Projekt zu Wort und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Der Verkehrsminister legte die Einführung der Maut auf Eis, bis die Sache mit der Europäischen Union geklärt ist. Noch bis Mitte Februar hat die Bundesregierung Zeit, einzulenken bzw. Stellung zu den Vorwürfen der EU-Kommission zu beziehen.Doch nach einer Erklärung sieht es bisweilen nicht aus. Getreu dem Motto „Verklag mich doch!“ stellt Minister Dobrindt klar: „Diese Gesetze können gern vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden.“

Dabei gibt es nach den neusten Untersuchungen des Würzburger Juristen Sebastian Hartmann keinen Anlass für solch siegessicheres Auftreten. In seinem kürzlich im Ergon-Verlag erschienen Buch „Die Vereinbarkeit der sogenannten Pkw-Maut mit dem Recht der Europäischen Union“ legt Hartmann ausführlich dar, in welchen Punkten die Maut-Gesetze gegen Europarecht verstoßen. So seien insbesondere das Schlechterstellungsverbot, die Europäischen Grundfreiheiten sowie das Allgemeine Diskriminierungsverbot verletzt. Außerdem gäbe es neben europarechtlichen Problemen auch einige offensichtliche Regelungslücken sowie Konflikte mit nationalem Recht zu beheben. Das Verfahren vor dem EuGH dürfte also alles andere als ein Spaziergang werden, denn, so Hartmann, nicht zuletzt die Nichtbeachtung alternativer Maut-Modelle verdeutliche bereits, dass die Diskriminierung als Ziel bei der Gesetzgebung im Vordergrund stand.