Der EuGH hat mit Urteil vom 18. Juni 2019 entschieden, dass das deutsche Mautmodell klar gegen Europarecht verstößt. Es ist ein großer Rundumschlag gegen den Versuch Diskriminierung durch möglichst komplexes Regelwerk zu verschleiern.
So heißt es im Urteil abschließend:
“Aus alledem folgt, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV verstoßen hat, dass sie die Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen eingeführt und gleichzeitig eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in einer Höhe, die mindestens dem Betrag der entrichteten Abgabe entspricht, zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen hat.”
ECLI:EU:C:2019:504 Rn. 164
Damit ist der Versuch Deutschlands eine “Ausländermaut” final gescheitert. Eine PKW-Maut wird wohl dennoch kommen. In einem Schiedsverfahren wurde den beteiligten Unternehmen eine Schadensersatz in Höhe von 243 Mio. € zugesprochen. Derzeit laufen die Vorbereitungen seitens der EU für eine EU-weite streckenabhängige PKW-Maut, deren Einführung für 2027 anvisiert ist. Auf nationaler Ebene beschäftigte sich ein Untersuchungsausschuss mit den Vorgängen rund um die deutsche PKW-Maut.
- Stand 5. Juli 2023